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Kur- & Badeärztin



Ambulante Badekuren

Als Badeärztin bin ich zur Verordnung badeärztlichen Leistungen berechtigt. Bei der ambulanten/offenen Badekur handelt es sich um eine ambulante Vorsorgeleistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten wird. Sie dauert in der Regel 3 Wochen und muss in einem anerkannten Kurort durchgeführt werden.

Als Patient kümmern Sie sich selbst um eine Unterkunft und tragen den größten Anteil dieser Kosten, während Ihre Krankenversicherung die Kosten für die von mir als Badeärztin verordneten medizinischen Anwendungen übernimmt.

Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung ausschließlich von einem zugelassenen Badearzt vorgenommen werden kann. Dazu benötige ich unbedingt den von Ihrer Krankenversicherung ausgestellten „Kurarztschein“, den Sie vor Antritt Ihrer Badekur erhalten. Eine Überweisung Ihres Hausarztes genügt nicht.

Sobald Sie Ihre Unterkunft gebucht haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Eingangsuntersuchung unter

Tel.: +49 174 4408884

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sprudelhof Therme in Bad Nauheim:

Bad Nauheimer Baderitual
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MO bis DO 08:00 - 12:00 Uhr
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